Zweitschriften

Verkehr

Zweitschriften von Untersuchungsberichten

Was ist eine Zweitschrift?

Eine Zweitschrift wird erstellt, wenn das Original eines Untersuchungsberichts verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist. Hierbei wird vom Original des Dokuments ein neuer Ausdruck angefertigt, welcher mit dem Vermerk „Zweitschrift“ versehen ist.


Wofür wird eine Zweitschrift benötigt?

Das Dokument ist abhanden gekommen und muss ersetzt werden, da

  • die Straßenverkehrsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) für die An- und Ummeldung von Fahrzeugen den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung benötigt
  • das Fahrzeug mit allen wichtigen Fahrzeugdokumenten verkauft werden soll.

 

Wer kann Zweitschriften anfordern?

Zweitschriften von Untersuchungsberichten dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die dazu berechtigt sind:

  • Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Untersuchung
  • aktueller Fahrzeughalter
  • Händler, in dessen Fahrzeugbestand sich das Fahrzeug befindet
  • Person, die in einer entsprechend richterlichen Anordnung genannt ist
  • Behörde (Straßenverkehrsamt, Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft)


Welche Nachweise sind notwendig, bei der Beantragung einer Zweitschrift?

Der Nachweis der Berechtigung kann von Privatpersonen erbracht werden durch:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
  • oder einen rechtskräftigen Kaufvertrag
  • plus Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument)

Diese Dokumente müssen im Original vorgelegt werden oder bei schriftlichen Anfragen als beglaubigte Kopie zugesandt werden.


Welche Voraussetzungen gelten bei der Erstellung von Zweitschriften?

Die Zweitschrift eines Untersuchungsberichts wird nur in Papierform versendet. Das Dokument wird auf fälschungssicherem Papier der TÜV NORD Mobilität erstellt, gestempelt und abgezeichnet.
Einzelne Informationen aus einem Untersuchungsbericht (z.B. Kilometerstand oder Mängel) werden nicht separat herausgegeben. Es wird immer ein vollständiges Dokument erstellt.


Bestellung / Kontakt

Eine Zweitschrift kann beauftragt werden:

  1. an einer TÜV-STATION
  2. Telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer: 0800 - 80 70 600 (Montag bis Freitag von 07:30 bis 18:00 Uhr)
  3. Online: Kundendaten dazu in Formular eintragen und im Anschluss auf „absenden“ klicken. Nach Bearbeitung der Anfrage, erfolgt eine telefonische und/oder E-Mail-Rückmeldung.


Welche Kosten entstehen?

Bei Abholung an der TÜV-STATION, die den Untersuchungsbericht erstellt hat, entstehen Kosten in Höhe von 9,90 € (inkl. USt.). Bei jeder anderen TÜV-STATION fällt eine Gebühr von 14,88 € (inkl. USt.) an. Bei Übersendung per Post, wird zusätzlich ein Porto in Höhe von 0,66 € (inkl. USt.) berechnet.



http://www.tuev-nord.de/de/Zweitschriften_92249.htm
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Zweitschriften_92249.htm

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