Schweißen an Schienenfahrzeugen
Schweißen an Schienenfahrzeugen erfordert besondere Fachkompetenz
Schweißen an Schienenfahrzeugen ist nicht jedermann´s Sache. Vielmehr darf das Schweißen an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Dieser Nachweis basiert auf der Richtlinie über das Verfahren zur Erlangung der Bescheinigung zum Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen. Mit der Richtlinie wird der einheitliche Verfahrensablauf sichergestellt. Sie ist für anerkannte Stellen und Hersteller verbindlich.
Betriebe, die Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen bzw. -fahrzeugteilen ausführen wollen, müssen ihre Eignung nach DIN EN 15085-2 (früher nach DIN 6700-2) nachgewiesen haben. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Bescheinigung von einer anerkannten Stelle erteilt wurde. Dieser Nachweis der Schweißfachkompetenz ist für den Schweißbetrieb von besonderer Wichtigkeit, weil geschweißte Bauteile an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen, die von Schweißbetrieben ohne die für das Bauteil erforderliche Bescheinigung hergestellt oder instandgesetzt wurden, als nicht normgerecht gelten.
Das Eisenbahn-Bundesamt EBA ist für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wenn Sie Ihre Schweißfachkompetenz im Bahnbereich anerkennen lassen wollen - sprechen Sie uns an: TÜV NORD ist als Hersteller-Zertifizierstelle für die Erstellung der Bescheinigung zum Nachweis der Eignung zum Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN 15085-2 von EBA anerkannt.

