Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext
Inline-Skater
Schon früher stellten die Gerichte Skater den Fußgängern gleich. Jetzt ist diese Entscheidung amtlich. Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat endgültig entschieden, dass Inline-Skates so genannte „besondere Fortbewegungsmittel“ sind. Skater müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Fußgänger.
Das heißt: Als Inline-Skater rollen Sie ausschließlich auf dem Bürgersteig, und zwar mit der nötigen Rücksicht auf andere Fußgänger. Wenn nötig, müssen Sie Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch das Fahren auf dem Radweg ist damit nicht mehr erlaubt.

