Häufig gestellte Fragen
Alle Motorrad-Infos zur Sicherheits-Vorsorge
- Woran erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?
- Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
- Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?
- Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
- Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
- Kann ich die Ein-Monatsfrist für die Nachprüfung verlängern lassen?
- Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
- Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?
- Was wird bei der Hauptuntersuchung überprüft?
Woran erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?
Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der Prüfplakette auf dem Nummernschild ablesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.
Bei abgemeldeten Motorrädern können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.
Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.
Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
- Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
- Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
- Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, die Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung mitzubringen.
Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?
Unser Tipp: Der TÜV NORD TerminService mit Sofort-dran-Garantie macht aus langem Warten ein kurzes Vergnügen. Vereinbaren Sie einfach mit dem Online Termin Service einen Wunschtermin bei der TÜV-STATION in Ihrer Nähe.
Oder Sie rufen uns an: kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600.
Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
Kann ich die Ein-Monatsfrist für die Nachprüfung verlängern lassen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorführen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letztmögliche Nachprüfungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
- Zwei bis vier Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Bei TÜV NORD Mobilität wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?
Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.
Was wird bei der Hauptuntersuchung überprüft?
Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen:
- Rückspiegel
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung, beispielsweise Lenkradschloss
- Brandsicherheit
- Amtliches Kennzeichen
- Lenkanlage, beispielsweise Lenkkopflager, Lenkeranschläge
- Zustand des Rahmens
- Antrieb, Motor, Getriebe, Kupplung und Abgasanlage
- Elektrische Anlage, Scheinwerfereinstellung, Signaleinrichtungen und Funkentstörung
- Sitze und Fußrasten
- Radabdeckung
- Hinterradschwinge
- Bremsen
- Kraftübertragung
- Bereifung, Räder, Mindestprofiltiefe (1,6 mm), Radlagerspiel, Reifenbezeichnungen
- Abstellvorrichtung, beispielsweise Seitenständer oder Mittelständer
Bei der Testfahrt stehen auf dem Prüfstand:
- Tachometer
- Lenkung
- Bremse
- Motorleistung
- Federung / Dämpfung
- Fahrgeräusche
- Spurhaltung
- Vorstehende Außenkanten
Technische Änderungen werden gesondert untersucht.
Besser informiert: Die Broschüre zur Hauptuntersuchung
Laden Sie sich die Broschüre am besten gleich im PDF-Format herunter.
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Hauptuntersuchung
Hier können Sie unsere Broschüre zur Hauptuntersuchung downloaden.

