Wasser
Hochwasserschutz
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass in Zukunft mit höheren Niederschlägen und in der Folge mit einer Zunahme von Überschwemmungen gerechnet werden muss. Als Schlussfolgerung aus dem Elbe-Hochwasser 2002 hat die Bundesregierung ein 5-Punkte-Programm zum Hochwasserschutz verabschiedet.
Die öffentliche Verwaltung ist in der Pflicht, Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete neu auszuweisen und Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt und zum technischen Hochwasserschutz zu treffen.
Vorsorge und Schutz sind aber auch in der Verantwortung des privaten Betreibers bzw. Eigentümers von technischen Anlagen und Gebäuden. Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind sogar zur Vorsorge verpflichtet.
In neu festgesetzten Überschwemmungsgebieten kann mit einem Maßnahmenkatalog, bestehend aus Risikoanalyse und abgestimmten Vorsorgemaßnahmen, eine Gefährdung ausgeschlossen oder neu bewertet werden. Dazu bieten wir Ihnen ein Zertifikat zum Hochwasserschutz an.
Welche Leistungen bieten wir an?
Wir untersuchen das Umfeld Ihrer Anlage oder Ihres Gebäudes und prüfen im Rahmen einer Risikoanalyse, ob Maßnahmen erforderlich sind und überprüfen deren Auswirkung.

Unser Zertifikat wird erteilt, wenn:
- die Überflutung nicht möglich ist.
- vorhandene Maßnahmen ausreichend sind.
- empfohlene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden.
Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vorsorge und Schadensminderung werden die Risiken deutlich reduziert:
- Gebäude, die gegen Wasserangriff geschützt bzw. kontrolliert mit Frischwasser geflutet werden, können nach Abfluss des Wassers schneller wieder benutzt werden.
- Trinkwasseranlagen, die hochwasserangepasst ausgerüstet sind, sind wirksamer gegen Verkeimung geschützt.
- Elektrische Anlagen, die hochwasserangepasst ausgerüstet sind, werden durch Hochwasser nicht beeinträchtigt.
- Tankanlagen, die hochwasserangepasst und gegen Aufschwimmen gesichert sind, stellen keine Bedrohung für das Wasser mehr dar.
- Versicherungen sind eher bereit zum Versicherungsabschluss auch bei Gebäuden und Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten.
Hilfen im Schadensfall
Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, helfen wir Ihnen durch Mitwirkung in Krisenstäben und durch Beratung zu gezielter Außerbetriebnahme.
Daneben bieten wir schnell und unbürokratisch eine systematische Überprüfung Ihrer Anlagen auf Schäden an und sorgen somit für eine schnelle Wiederinbetriebnahme.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Seit 2005 ist ein neues Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz in Kraft: „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

