Gewerbe

Geräusche / Akustik

Gewerbelärm

Betreiber gewerblicher oder industrieller Anlagen müssen nachweisen, dass der durch den Betrieb verursachte Lärm die Forderungen des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) erfüllt.

Zur Beurteilung dieses Lärms sind in der TA Lärm allgemeine Verfahren angegeben. Die TA Lärm nennt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Immissionsrichtwerte, die in der Nachbarschaft einzuhalten sind.

Darüber hinaus enthält die TA Lärm Regelungen hinsichtlich Tageszeiten, Schallübertragung von Geräuschen innerhalb der Gebäude und weiteren speziellen Einzelsituationen. Auch die Ermittlung der Geräuschimmissionen (Messung, Berechnung und Prognose) ist genau geregelt.


Was zeichnet uns aus?

Wir sind zugelassene Messstelle nach §§ 26/28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Die jeweiligen Maßnahmen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und bewertet.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Geräuschmessungen in Anlagen und in der Nachbarschaft 
  • Berechnung und Beurteilung der Schallimmission in der Nachbarschaft gewerblicher Anlagen
  • Erstellung von Lärmgutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Geräuschimmissionsprognosen, Ermittlung der Lärmvorbelastung, Abnahmemessungen
  •  Ermittlung und Beurteilung der Geräuschemission gewerblicher Anlagen für Neuanlagen und Erweiterungen
  • Erstellung von Geräuschemissionskatastern
  • Schallschutzplanung
  • Aufstellung von Lärmminderungsprogrammen
  • Beratung von Ansiedlungsvorhaben
  • Strategische Betreuung zur Standortfindung und -sicherung



Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Grundlage bildet neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Technische Anleitung (TA) Lärm.


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Gewerbelaerm_3666.htm

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GERÄUSCHE / AKUSTIK
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