Planung

Bauleitplanung

Im Bereich der städtebaulichen Planung führt die Lage von Wohngebieten in der Nachbarschaft von gewerblichen oder industriellen Anlagen, von Sport- oder Freizeitanlagen sowie von Verkehrswegen häufig zu Konflikten in Bezug auf Geräuschimmissionen.

Zeitgemäße Bauleitplanung verfolgt nach DIN 18005 das Ziel, solche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. So kann durch abgestufte Nutzungsgrade von Gewerbe- und Industriegebieten, durch aktive Maßnahmen an Anlagen und Gebäuden oder durch Maßnahmen an dem Schallausbreitungsweg eine hohe Verträglichkeit zwischen den unterschiedlichen Nutzungen erreicht werden.


Was zeichnet uns aus?

Auf Grund unser langjährigen Erfahrung und der messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Die jeweiligen Maßnahmen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und bewertet.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Berechnung und Messung der Lärmeinwirkung von Verkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen auf schutzbedürftige Gebiete oder Gebäude.
  • Erstellung von Schallgutachten zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten nach DIN 18005.
  • Anschauliche Darstellung der Geräuschsituation durch farbige Lärmkarten.
  • Ausarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Bebauungsplan.
  • Vorschläge für sachgerechte Abwägung
  • Untersuchungen zur Gebietsausweisung neuer Baugebiete.
  • Berechnung flächenbezogener Schalleistungspegel nach DIN 45691
  • Schallschutzauflagen in Bebauungsplänen.
  • Berechnung von Schallimmissionsplänen



Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Bauleitplanung_und_Schall_3630.htm
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