Windenergieanlage

Erneuerbare Energien

Netzanschlusszertifizierung für Windenergieanlagen

Chancen der SDLWindV

Gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2009) und der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) werden Windenergieanlagen zu so genannten Systemdienstleistungen herangezogen. Dadurch soll die Stabilität des Stromnetzes langfristig auch bei stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erhalten werden. Der Nachweis der Systemdienstleistungseigenschaften ist gemäß SDLWindV durch Einheitenzertifikate und Anlagenzertifikat zu erbringen.


ANLAGENBETREIBER:

Durch das Anlagenzertifikat wird dem Betreiber bestätigt, dass im Zusammenspiel mit den weiteren Komponenten und Einheiten des Windparks die Anforderungen der SDLWindV vollständig für seinen Windpark abgedeckt werden.
Mit Hilfe unseres Zertifikats können Sie für eine Dauer von fünf Jahren einen Bonus von 0,5 ct/kWh zusätzlich zur Vergütung im Rahmen des EEG für Ihren Windpark beantragen.

Inbetriebsetzung ab dem 01.01.2009:
0,5 ct/kWh


Beispielrechnung
  • 2 Einheiten je 2300 kW
  • Ø Volllaststunden im Jahr = 1800 Std


→ 4600 kW x 1800 Std. x 0,5 ct/kWh = 41400 €/Jahr

Vergütung gemäß EEG §29, Abs. (2); Stand 11.08.2010


Einzelheiten zur Zertifizierung von Anlagen (Windparks)

Wir sind für die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen durch DAkkS akkreditiert. Mit unserem Anlagenzertifikat bescheinigen wir Ihrer Anlage die Systemdienstleistungseigenschaften und liefern die Grundlage zur Beantragung der Boni.
Das Zertifikatsverfahren beinhaltet u. a.:

  • Betrachtung der Kurzschlussfestigkeit der elektrischen Betriebsmittel,
  • Statische Lastflussberechnungen für den Windpark,
  • Simulationsuntersuchungen zum dynamischen Verhalten Ihres Windparks,
  • Simulation der Anlage beim Durchfahren von Fehlerfällen (LVRT) 
  • Durchführung einer Konformitätsprüfung,
  • Gegebenenfalls Vor-Ort-Begutachtung und
  • Erstellen des Zertifikats zum Nachweis der Systemdienstleistungseigenschaft Ihres Windparks

HERSTELLER VON ERZEUGUNGSEINHEITEN:

Mit der Zertifizierung der einzelnen Erzeugungseinheit weist der Hersteller die grundsätzliche Fähigkeit der Einheit nach, die Anforderungen der SDLWindV zu erfüllen.

Einzelheiten zur Zertifizierung von Erzeugungseinheiten

Wir sind für die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Windenergieanlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz durch die DAkkS akkreditiert. Im Rahmen der Einheitenzertifizierung erfolgt durch uns eine Zertifizierung folgender Eigenschaften ihrer Erzeugungseinheit:

  • Max. Einspeise-Wirkleistung (bei gegebenem Primärenergieangebot),
  • Netzrückwirkungen,
  • Einhaltens der Zuschaltbedingungen nach einer Trennung vom Netz,
  • Eigenschaften der Entkupplungsschutzeinrichtungen sowie
  • Konformität des erstellten Einheitenmodells mit den gültigen Richtlinien.


Damit bescheinigen wir der einzelnen Erzeugungseinheit die grundsätzliche Fähigkeit die Anforderungen der SDLWindV zu erfüllen.


ACHTUNG: FRISTEN EINHALTEN

Für die Zertifizierung von Einheiten und die Begutachtung von Anlagen wurde durch den Gesetzgeber in der SDLWindV ein zeitlicher Rahmen vorgegeben. So ist u.a. ab dem 1.4.2011 ein Anlagenzertifikat für den Anschluss an das Stromnetz verpflichtend vorgeschrieben. Ohne entsprechendes Zertifikat kann der Netzanschluss sogar verwehrt werden.

01.04.2011 Anlagenzertifikat des Windparks zur Inbetriebnahme erforderlich
30.09.2011 Windparkbetreiber derjenigen Windparks die zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2011 in Betrieb genommen worden sind, müssen das Anlagenzertifikat bis zum 30.09.2011 vorlegen.


Nur bei Einhaltung aller Fristen besteht ein Anspruch auf Netzanschluss und den begehrten SDL-Bonus. Wir helfen Ihnen bei der fristgerechten Abwicklung Ihres Projekts.

Holen Sie sich die “Plakette“ für Ihre Windkraftanlage beim TÜV NORD. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und erstellen Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos ein Angebot.


http://www.tuev-nord.de/de/Netzanschlusszertifizierung_89971.htm
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