Messungen
Abgasen auf der Spur
Welche Stoffe befinden sich in der Abluft einer Industrieanlage, eines Kraftwerks oder einer Chemischreinigungsanlage? Auflagen im Genehmigungsbescheid und behördliche Anordnungen fordern, dass Betreiber solcher Anlagen exakte Emissionsmessungen vorlegen.
Hier ist TÜV NORD Ihr erfahrener Partner mit guten Kontakten zu Behörden: Wir verfügen über modernste technische Ausrüstung und langjähriges Expertenwissen auf diesem Gebiet – und gewährleisten so einen reibungslosen Ablauf der Messungen und aussagekräftige Resultate.
Bares Geld wert
Nicht nur vor dem Hintergrund regulatorischer Vorgaben sind Emissionsmessungen sinnvoll. Bei der Abnahme einer neuen Abluftreinigungsanlage durch den Käufer können die Prüfungen wichtig für etwaige Garantieansprüche sein. Außerdem ist ein Nachweis über die Einhaltung vorgegebener Grenzwerte Voraussetzung für eine Gewährung von Bonuszahlungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – und damit bares Geld wert.
Equipment für alle Fälle
TÜV NORD ist bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Messung eines breiten Spektrums von Stoffgruppen. Für besondere Messaufgaben ist unser Team ebenfalls optimal gerüstet – etwa für Aerosolmessungen, fraktionierte Staubbestimmung („PM 10“), die Kopplung von Geruchs- und Komponentenmessungen oder die Anpassung der Messverfahren an ungewöhnliche Bedingungen wie Abgas mit 90 Vol.-% Wasserdampfanteil. Auch stark schwankende Emissionsverläufe (z. B. Holzfeuerung, Trocknungsprozesse) können wir direkt vor Ort visualisieren und bewerten. Dabei wird der Ablauf der Messungen mit den Erfordernissen der Produktion koordiniert; die enge Abstimmung der Messplanung mit Auftraggeber und Behörden sichert belastbare Ergebnisse.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Emissionseinzelmessungen nach § 26 BImSchG
- Emissionseinzelmessungen nach § 28 BImSchG
- Emissionseinzelmessungen nach 17., 27. und 30. BImSchV
- Emissionsmessungen aus besonderem Anlass: Gewährleistungsfragen, Messungen an Versuchsanlagen, Nachweis der Grenzwerteinhaltung zur Gewährung von Boni usw.
- Messungen und Prüfungen nach 2. BImSchV (Chemischreinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen)
- Arbeitsgrundlagen: BImschG (diverse)

